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Neue Überbrückungshilfe IV sowie Neustarthilfe 2022

Ab dem 01. Januar 2022 wird die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 01. Januar 2022 bis 31. März 2022 fortgeführt. Für Soloselbständige wurde ebenfalls ab dem 01. Januar 2022 die Neustarthilfe Plus als Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum 01. Januar 2022 bis 31. März 2022 fortgeführt.

Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus und weitere Verbesserungen oder Verlängerungen von Corona-Hilfen

Die Überbrückungshilfe III ist nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.