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Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus und weitere Verbesserungen oder Verlängerungen von Corona-Hilfen

Die Überbrückungshilfe III ist nun bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert.

Neben der Verlängerung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Soloselbständige hat die Bundesregierung auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmal verlängert. Damit werden auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig übernommen, ab Oktober dann noch zur Hälfte. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Dies gilt für Unternehmen, die bis Ende September Kurzarbeit anmelden.

Unternehmen können auch weiterhin auf die Hilfen über die KfW zählen: Das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits ist bis Ende 2021 verlängert worden. Von dem Angebot profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Außerdem gibt es noch weitere Corona-Hilfen insbesondere für Familien, einkommensschwache Haushalte, die Gastronomie, den Kulturbereich und für Unternehmen:

Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinderbonus
Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme wurde bis Ende 2021 verlängert.

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis Ende 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.

Unterstützung der Kulturschaffenden
Ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von nochmal 1 Milliarde Euro soll dem besonders betroffenen Kulturbereich helfen.

Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.

 

Für Fragen zu den aktuellen Corona-Hilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.